Reform des Insolvenzrechts stellt nicht alle zufrieden

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Unternehmen erhalten, Arbeitsplätze sichern - dazu soll die Reform des Insolvenzrechts beitragen. Am Donnerstag, 30. Juni 2011, berieten die Bundestagsabgeordneten über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5712) in erster Lesung. Kontroversen gab es unter anderem über die geplante Konzentration der Insolvenzgerichte und das vorgesehene Schutzschirmverfahren. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plädierte für eine "Kultur der zweiten Chance“ in Deutschland. Mit der Fortentwicklung des Gesetzes wolle die Bundesregierung dem Insolvenzverfahren das "Stigma des Scheiterns“ nehmen.

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Sanierung von Unternehmen erleichtern

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Die Sanierung von Unternehmen soll erleichtert werden, um dadurch Arbeitsplätze erhalten zu können. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5712)ab, der am Donnerstag, 30. Juni 2011, ab 15.35 Uhr eine Stunde lang in erster Lesung beraten wird. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die Gläubiger in Zukunft einen stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben.

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Erstes elektronisches Informationssystem für mehr als 1 Million Verbraucher und Schuldner-Unternehmen

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PRESSEINFORMATION  06.06.2011

Zum ersten Mal können Schuldner leicht eine Übersicht über ihr eigenes Insolvenzverfahren erhalten

Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland bietet Verbrauchern, natürlichen und juristischen Personen in Insolvenzverfahren ein neues, deutschlandweit einmaliges Online-Benachrichtigungssystem an. Damit können sich Gläubiger und Schuldner schnell und einfach auf den neuesten Stand in ihren Verfahren bringen.

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Gesetzentwurf: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

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Bearbeitungsstand: 23.02.2011  14:32 Uhr
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

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BMJ: Reform des Insolvenzrechts

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Die Reform des Insolvenzrechts gehört zu den wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung im gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts. Die Wirtschaftskrise war auch ein Härtetest für das Insolvenzrecht.

Die Insolvenzordnung hat sich zwar im Großen und Ganzen bewährt, es haben sich aber auch Schwachstellen gezeigt. Zugleich hat die Finanzmarktkrise ganz neue Herausforderungen mit sich gebracht. Die Politik muss daraus lernen und das Recht so verändern, dass die Krisen erfolgreich bewältigt werden können. Der Wirtschaftsstandort Deutschland soll so für die Zukunft besser gerüstet sein. Die Bundesregierung ist entschlossen, diese Aufgabe im Bereich des Insolvenzrechts in drei Stufen anzugehen.

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