Bundestag modernisiert die Zwangsvollstreckung
Bundestag modernisiert die Zwangsvollstreckung
Berlin, 19. Juni 2009Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen. Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können. Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert.
6/2009 - brand eins: Warum? Wofür? Für wen?
brand eins 6/2009 Vier Menschen, viele Antworten |
| Text: Peter Bier, Ingo Malcher / Link zum Originalartikel |
Anne Koark, 46, Bankrotteurin
"Es gibt in Deutschland ein Tabu-Thema, und das ist das Scheitern. In England, wo ich geboren wurde und aufgewachsen bin, sagte mein Vater mir, wenn ich als kleines Mädchen hingefallen bin: 'Putz dich ab und steh auf! ' Ich möchte gerne das Scheitern gesellschaftsfähig machen. Bei Kindern funktioniert es doch auch: Obwohl sie hinfallen, versuchen sie trotzdem zu laufen. Sie sagen nicht: 'Was werden die Nachbarn denken, wenn ich hinfalle?'
26.06.2009 - Romford Recorder: Failure was key to my success
'Failure was key to my success'
26 June 2009 / Link to the original article at Romford Recorder
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| Anne Koark |
A woman who left Havering 24 years ago has returned to the borough to make a TV documentary about how she turned failure into success.
Anne Koark, 46, was brought up in Romford and attended St Edward's Comprehensive in London Road, but moved to Germany in 1985 after graduating from the University of Hull where she read German and Italian.
She set up a successful business consultancy in 1999 after earlier entering the computer industry.
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07.06.2009 - Welt: Wie Schuldnern die private Pleite helfen kann
Wie Schuldnern die private Pleite helfen kann
7. Juni 2009, 19:16 Uhr in der Welt. Link zum Originalartikel
Wer vor lauter Schulden nicht mehr weiß wohin, kann das vor zehn Jahren eingeführte Privatinsolvenzverfahren nutzen. Mittlweile sind es jährlich Zehntausende Schuldner, die dieses Verfahren nutzen. Auch Gläubiger profitieren davon – Rechte auf die Schuldentilgung werden gewahrt.
... In den nächsten sechs Jahren - auch Wohlverhaltensphase genannt - wacht ein Insolvenzverwalter über alle Einnahmen und Ausgaben und verteilt jedes pfändbare Einkommen und Vermögen an die Gläubiger. Nach Ende des Verfahrens ist der Schuldenberg weg. Voraussetzung: Der Verbraucher macht keine neuen Schulden und erfüllt seine mit dem Verfahren verbundenen Verpflichtungen. Die Verfahrenskosten werden dann notfalls sogar gestundet oder erlassen. Und die ehemaligen Schuldner haben den Anspruch, dass negative Einträge etwa bei der Schufa getilgt werden. Redlichen Schuldnern soll das Privatinsolvenzverfahren so einen Neuanfang ermöglichen.
Doch der Weg dahin ist steinig. "Man muss mit wirklich sehr wenig Geld auskommen", sagt Anne Koark, bei der auf die Unternehmenspleite die private Pleite folgte. Dafür aber könne man mit dem Geld rechnen. "Vorher bedienen Sie als Schuldner ja immer den, der am lautesten schreit", sagt sie. Und das oft dann noch, wenn die Pfändungsfreigrenze längst unterschritten ist, beobachtet Hingerl. "Viele leben dann eben von nur noch 700 Euro." Daher verbessere sich für viele die Situation sogar durch die Privatinsolvenz. "Menschen, die vorher unter Dauerstress standen, können erstmals wieder ruhig schlafen." ... Lesen des gesamten Artikel in der Welt.
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Bundestag beschließt Reform des Kontopfändungsschutzes
Bundesministerium der Justiz <http://www.bmj.de>
Berlin, 23. April 2009
Bundestag beschließt Reform des Kontopfändungsschutzes
Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen.
Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Künftig genießen damit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird.
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